Rund um den BFD

Hinweis: Wenn Sie älter als 27 Jahre sind, finden Sie hier alle relevanten Informationen.

Ein Bundesfreiwilligendienst ist ein Bildungsjahr, in dem man in einem Betrieb im sozialen Bereich mitarbeitet. Der BFD bietet generationsübergreifend Menschen jeden Alters die Chance, etwas für sich und für andere Menschen zu tun. Dabei werden wichtige soziale und persönliche Kompetenzen erworben, die als Schlüsselqualifikationen am Arbeitsmarkt sehr gefragt sind. Oftmals wird ein BFD als Vorpraktikum anerkannt, als Wartezeit für ein Studium angerechnet u. v. m. 

Seminare
Der BFD ist ein Bildungsjahr und beinhaltet die Teilnahme an 25 Seminartagen. Die Seminare werden in Blockform angeboten und finden regelmäßig statt. Sie, als Freiwillige/-r, dürfen die Themen mitbestimmen, ob gesellschaftliche, soziale, politische etc. Ihre Neugierde und Ihr Engagement sind gefragt!

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Voraussetzungen
Die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein (die 9. Klasse muss abgeschlossen sein).

Beginn
im Zeitraum Juli bis Mai möglich

Dauer
Der BFD wird in der Regel 12 Monate absolviert. Ein Freiwilligendienst kann aber auch verkürzt oder verlängert werden. Der kürzeste Einsatz dauert 6 Monate, der längste maximal 18 Monate.

Einrichtungen
Behindertenhilfe, Altenhilfe, Psychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitspflege.Eine Anzeige unserer Einsatzstellen finden Sie hier.

Arbeitszeit
In der Regel 38,5, maximal 40 Stunden pro Woche. Ab dem 27. Lebensjahr ist eine Reduzierung der Arbeitszeit auf mind. 21 Stunden/Woche möglich.

Urlaub
mindestens 26 Tage in 12 Monaten

Leistungen
Sie werden im Bundesfreiwilligendienst bei den Paritätischen Freiwilligendiensten gut versorgt. Sie erhalten monatlich:

  • monatlich mind. 441 € (setzt sich zusammen aus Taschengeld, Verpflegungsgeld und Unterkunftszuschuss)
  • Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen, Renten- und Pflegeversicherung)
  • pädagogische Begleitung durch die Paritätischen Freiwilligendienste
  • fachliche Unterstützung und Begleitung durch die Praxisanleitung in der Einsatzstelle
  • die Teilnahme an Bildungsseminaren

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Kindergeld, ggf. Halbwaisenrente und ggf. Wohngeld.

bfd strand